Theatervorplatz schützen!

Wie weit geht der Gestaltungswille der Stadt am Platz der alten Synagoge? Die jüngste Debatte um die Außenbewirtung auf dem Theatervorplatz lässt stark daran zweifeln, dass es hier noch um eine Gesamtkonzeption der beiden Plätze geht, wie es ursprünglich im Architektenwettbewerb vorgesehen war. Nachdem die Wasservorhänge auf den Grünflächen vor dem Theater weggekürzt wurden, stand die Bauverwaltung auf dem Standpunkt, der Theatervorplatz gehört dem Theater, die Gestaltung ist Sache der Theaterleute.

Eine von der UL beantragte zusätzliche Summe für die Gestaltung des Vorplatzes wurde von der Mehrheit des Gemeinderats in den HH-Beratungen abgelehnt. Jetzt haben wir den Eindruck, es wird vom Theater munter weiter geplant, ohne sich der Gesamtverantwortung für den Platz richtig bewusst zu sein, und die Verwaltung hat das stillschweigend toleriert. Durch Bürgerinformation kam nun heraus, dass auf dem Vorplatz eine Außenbewirtung von 150 Plätzen und ein Glashaus beim Baurechtsamt beantragt wurden. Der bauliche Eingriff in die Platzgestaltung wäre fatal!

Der Antrag ist inzwischen zurückgenommen worden, und es soll Gespräche mit den Beteiligten geben. Dazu mahnen wir an: Es kann nicht sein, dass der Platz der alten Synagoge von Bewirtung frei bleiben soll und der Theatervorplatz eine Gastro-Zone wird! Die beiden Plätze werden von der Straßenbahn durchtrennt, das ist schlimm genug. Die Einheit jedoch der gesamt-räumlichen Gestaltung als größter Innenstadt-Platz mit stadtgesellschaftlicher Relevanz muss gewahrt bleiben, zusätzlich ist der Theatervorplatz unserer Meinung nach in seiner historischen Prägung erhaltenswert. Die Passage P 46 ist ein sinnvoller Gastro- und Foyerbetrieb mit gelegentlichen Kunst- und Musikdarbietungen im Bauch des Stadttheaters, dazu wurde die Passage bereits mit erheblichen städtischen Mitteln erweitert!

Atai Keller
Stadtrat in der UL für die Kulturliste Freiburg – kult