Im Vergleich mit anderen Städten erlaubt Freiburg eine zu großzügige, kommerzielle Inbesitznahme des öffentlichen Raums. Dies führt nicht nur zu überdimensionierten „Möblierungen“ auf Straßen und Plätzen, sondern auch zu ästhetisch inakzeptablen Erscheinungsbildern.

Mit Stadtbildsatzungen (Altstadtsatzung) steht ein erprobtes Werkzeug zur Verfügung. Ein Gestaltungshandbuch aber (wie z.B. in Regensburg) mit Gestaltungsgrundsätzen für den öffentlichen Raum, nicht nur in der Altstadt, dass die charakteristischen Elemente des Denkmalensembles sichert und die ästhetischen Fragen des Stadtbildes beantwortet, fehlt für Freiburg.

KULT sieht verschiedene Maßnahmen für den öffentlichen Raum vor, u.a.:

  • die Reduzierung von Werbung auf Sonnenschirmen, von Werbeaufstellern auf Gehwegen und in Arkaden, von Heizstrahlern und Plastikmöbeln in der Altstadt;
  • die Einrichtung eines Stadtlichtplans;
  • eine Regulierung von Werbeträgern an Fassaden.